Recht

In der Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde bestehen außer der Satzung noch andere, nachrangige Vorschriften zur Regelung des inneren Vereinslebens. Diese haben für die tägliche Arbeit oft eine größere Bedeutung als die Satzung selbst. Im Unterschied zur Satzung können aber in diesen Ordnungen oder Übereinkünften wirksam nur solche Bestimmungen getroffen und Sachverhalte geregelt werden, die nicht zur Vereinsverfassung gehören. Damit ist der Regelungsbereich in den Ordnungen oder Übereinkünften auf die Ausgestaltung, Durchführung und Erläuterung der in der Satzung getroffenen Grundsätze beschränkt.

Die körperschaftlichen Rechtsschriften sind folgende: