Staatenkunde

Staatenkunde (Politographie) ist die Darstellung der Staaten nach ihren äußeren und inneren Merkmalen. Sie untersucht die Staaten und Hoheitsgebiete der Neuzeit als gesellschaftliche Gemeinwesen und rechtliche Ordnungen. Die wissenschaftliche Staatenkunde beschreibt den unabhängigen Staat – seine Geschichte und Herrschaftsgewalt, sein Regierungssystem und Selbstverständnis, seine Völker mit ihrem Brauchtum, seinen geistlichen und weltlichen Gelehrtenstand, seine auswärtigen Beziehungen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ebenso betrachtet die allgemeine Staatenkunde gliedstaatliche Länder und abhängige Gebiete (Außengebiete oder Überseegebiete). Dabei werden alle Staatswesen der Erde mit ihren Verwaltungseinheiten vergleichend erfasst: einerseits in der amtlichen Beschaffenheit wie dem Staatsaufbau, der Staatsform, dem Staatsnamen, dem Staatsoberhaupt, der Staatsverfassung sowie dem Staatszeichen; andererseits in der sachlichen Gegebenheit wie der Bevölkerung, der Fläche, der landschaftlichen Lage und Umwelt.

Dergleichen beachtet die Staatenkunde ausgelagerte Liegenschaften und abhängige Staatsgebiete, umstrittene Gefilde und besondere staatsrechtliche Umgegenden, geschichtliche Landschaften und selbstständige Volksstämme, herrschaftliche Großräume und überlieferte Völkerrechtsträger. Zudem werden staatsähnliche Herrschaftsverbände mit einer dauerhaft hoheitsförmigen Machtgewalt untersucht, sogenannte De-Facto-Regime. Darüber hinaus berichtet die Staatenkunde über das Zusammenwirken der Nationen in internationalen (zwischenstaatlichen), supranationalen (überstaatlichen) und transnationalen (gesellschaftsstaatlichen) Organisationen. Länder / Menschen / Völker / Welten lautet daher nicht unbegründet die Kurzbeschreibung und der Wahlspruch zur Tätigkeit der Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde!