Vorstand

Die geistige Haltung einer wissenschaftlichen Gesellschaft ist am deutlichsten an der Wahl ihres Vorstandes zu erkennen. Eine Vorstandswahl ist nicht nur die Folge des allgemeinen Wunsches, die Belange unseres Vereines zu fördern, sondern auch des Bewusstseins, Menschen mit Gestaltungsanspruch und Leitungswille dafür zu verpflichten. Dem Vorstand sollen nur langjährige Mitglieder mit einer besonderen fachlichen oder verwalterischen Befähigung angehören, um die körperschaftlichen Obliegenheiten, die sich aus der Satzung ergeben, erfüllen zu können.

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Beigeordneten. Der Vorstand verwaltet das Archiv, er betreut die Besonderen Beauftragten, verantwortet den Fachlichen Beirat und leitet die Geschäftsstelle. Der Geschäftsstelle wiederum obliegt die Erledigung aller amtlichen und rechtlichen, wirtschaftlichen sowie wissenschaftlichen Verwaltungsvorgänge der Deutschen Gesellschaft für Staatenkunde; sie ist im Auftrag und im Namen des Vorstandes tätig. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre.

Vorsitzender a. D.

Christoph Maria Kölzsch

Geschäftsführer a. D.

Glenn Gebauer

Beigeordneter a. D.

Michael Kansy

Amtszeiten:

• 12.11.2019 bis 01.02.2021, Liquidationsstadium
• 28.01.2017 bis 12.11.2019, sechste Legislaturperiode
• 25.01.2014 bis 28.01.2017, fünfte Legislaturperiode
• 22.01.2011 bis 25.01.2014, vierte Legislaturperiode
• 01.03.2008 bis 22.01.2011, dritte Legislaturperiode
• 25.06.2005 bis 29.02.2008, zweite Legislaturperiode
• 09.10.2001 bis 25.06.2005, erste Legislaturperiode
• 13.07.2000 bis 09.10.2001, Instituierungsphase
• Mitte 1999 bis Mitte 2000, mentis præparatio

[Stand: 22.12.2022]